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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2011)

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe von Dausend Soft- & Hardware erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung, wie sie unter www.d000.de/agb veröffentlicht sind.

2. Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr stehen dazu folgende Rufnummern zur Verfügung. Service außerhalb dieser Zeiten, unterliegt gesonderten Zuschlägen.

Störungsannahme:
Telefon: +49 21 54 / 5 02 93 01
E-Mailadresse service@d000.de

3. Reaktionszeit
Der Servicegeber wird die telefonisch, schriftlich oder per E-Mail eingehende Meldungen im Laufe des folgenden Werktages bearbeiten. Service außerhalb der Standard Reaktionszeit, unterliegt gesonderten Zuschlägen entsprechend 7.1.

4. Lieferungen und Leistungen
4.1.
Die Angebote von Dausend Soft- & Hardware sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung von Dausend Soft- & Hardware oder durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden.
4.2.
Dausend Soft- & Hardware ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Der Kunde ist damit einverstanden dass Dausend Soft- & Hardware seine Kreditwürdigkeit u.a. über die SCHUFA abfragt.
4.3.
Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen der Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Dausend Soft- & Hardware hergeleitet werden können.
4.4.
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4.5.
Soweit nicht anders angegeben, behält sich Dausend Soft- & Hardware das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere durch Preiserhöhungen der Lieferanten oder durch Wechselkursschwankungen eintreten. Diese wird Dausend Soft- & Hardware dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.6.
Von Dausend Soft- & Hardware genannte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei Dausend Soft- & Hardware oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Dausend Soft- & Hardware mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der sonstigen Ansprüche nach §§ 280 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dausend Soft- & Hardware behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von Dausend Soft- & Hardware zu vertreten ist.
4.7.
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von Dausend Soft- & Hardware, Casinostraße 2 in 47877 Willich verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.
4.8.
Eine Rücknahmeverpflichtung von Dausend Soft- & Hardware bezüglich Transportverpackungen, Umverpackungen oder Verkaufsverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Prüfung und Gefahrenübergang
5.1.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Rechnung und auf Qualitätsabweichungen zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb einer Frist von 48 Stunden, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Es gilt § 377 HGB.
5.2.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Dausend Soft- & Hardware (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Dausend Soft- & Hardware als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Dausend Soft- & Hardware zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Dausend Soft- & Hardware grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
6.2.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.3.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, tritt Dausend Soft- & Hardware nach erfolgloser Nachfristsetzung von dem jeweiligen Vertrag zurück und ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

7. Sonstige Abrechnungspflichtige Leistungen
7.1. Verkürzte Reaktionszeit
Sollten auf ausdrücklichen Wunsch des Servicenehmers die Standard Reaktionszeiten im Störfall verkürzt werden, so gelten folgende Zuschläge nach einvernehmlicher Abstimmung mit dem Servicenehmer und Servicegeber. Zuschlagsfrei bleiben dabei Störungsbearbeitung die im telefonischen Support innerhalb 15min. beseitigt werden können.
Aufschlag zur Aufnahme der Tätigkeit zur Störungsbeseitigung innerhalb:
2 Arbeitsstunden pro Störungsfall 25%
4 Arbeitsstunden pro Störungsfall 15%
6 Arbeitsstunden pro Störungsfall 5%
Die erweiterte Reaktionszeit wird pro Störungsfall durch den Servicenehmer extra beauftragt.
7.2. Service außerhalb der Servicezeiten
Aufschlag zu Einsätze außerhalb der Zeiten unter Punkt 4 werden pro Stunde mit einem Zuschlag zusätzlich berechnet:
Montag – Freitag 07:00 Uhr – 09:00 Uhr: 25%
Montag – Freitag 17:00 Uhr – 20:00 Uhr: 25%
Nachteinsätze: 20:00 Uhr – 07:00 Uhr: 50%
Feiertage oder Wochenendtage: 50%

8. Zahlung
8.1.
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar oder per Überweisung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
8.2.
Dausend Soft- & Hardware ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrents, Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
8.3.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
8.4.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens durch Dausend Soft- & Hardware ist zulässig.
8.5.
Dausend Soft- & Hardware ist berechtigt, bei durch den Käufer verschuldeten Rückbelastungen von Zahlungsbeträgen, insbesondere mangels Kontodeckung eine Bearbeitungs- und Kostenerstattungsgebühr von maximal EUR 34,77 pro Fall zu berechnen.
8.6.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
8.7.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

9. Rückgabe von Neuware
Bei rechtswirksam bestellter Neuware besteht für Dausend Soft- & Hardware ein Abnahmeanspruch gegenüber dem Kunden. Ein Rückgaberecht des Kunden besteht daher grundsätzlich nur bei entsprechender Rechtsgrundlage. Im Falle der Rückgabe von Neuware behält sich Dausend Soft- & Hardware vor, statt des ursprünglichen Kaufpreises den aktuellen Marktpreis zu erstatten. Weiterhin ist Dausend Soft- & Hardware berechtigt, eine aufwandsbezogene Einlagerungspauschale zu berechnen und vom Gutschriftsbetrag in Abzug zu bringen. Warenrücksendungen ohne vorherige RMA-Anfrage sind kostenpflichtig.

10. Gewährleistung
10.1.
Ist die Sache mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die Sache ist dann mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
10.2.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.
10.3.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt innerhalb der EU für Neuware grundsätzlich 2 Jahre, es sei denn es wurden individualvertraglich kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart. Diese Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang, ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte, sog. B-Ware-Artikel ist ausgeschlossen.
10.4.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb einer Frist von 48 Stunden vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn das gekaufte Produkt nachweislich bereits beim Kauf einen Mangel hatte besteht für Dausend Soft- & Hardware in erster Linie die Wahl zwischen Reparaturleistung oder Ersatzlieferung. Dausend Soft- & Hardware kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie faktisch unmöglich oder unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Nacherfüllungsleistung behält sich Dausend Soft- & Hardware eine Nachfrist von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Erst in zweiter Linie kann der Käufer wahlweise von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Jedoch kann der Käufer erst nach 2-maligem Fehlschlag der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des Käufers ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel nur geringfügig ist. Im Falle des Rücktritts oder der Wandelung wird dem Kunden der Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.
10.5.
Bei von Dausend Soft- & Hardware verschuldeten Falschlieferungen hat der Kunde die Ware binnen 1 Tag an Dausend Soft- & Hardware zurück zu geben. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Dausend Soft- & Hardware das Recht vor, die Ware nur zum jeweils aktuellen Tagespreis abzüglich Frachtkosten sowie einer Bearbeitungsgebühr bis EUR 25,00 zurück zu kaufen.
10.6.
Der Käufer ist verpflichtet, von Dausend Soft- & Hardware Gelegenheit zur Besichtigung und Überprüfung des mangelhaften Kaufgegenstandes zu geben. Im Gewährleistungsfall muss daher das defekte Teil bzw. Gerät an Dausend Soft- & Hardware, Casinostraße 2 in 47877 Willich zur Reparatur abgegeben werden. Die Geräte müssen bei Versand frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten wird die Annahme durch Dausend Soft- & Hardware verweigert. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Dausend Soft- & Hardware übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Die Kosten für den Transport der Austauschgeräte übernimmt Dausend Soft- & Hardware.
10.7.
Im Fall der Reparaturleistung durch Dausend Soft- & Hardware übernimmt dieser die Arbeitskosten für die Reparatur und Wiederherstellung des Auslieferungszustands. Alle sonstigen Kosten die in Zusammenhang mit der Reparaturleistung stehen sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt Dausend Soft- & Hardware soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
10.8.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Dausend Soft- & Hardware über.
10.9.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Dausend Soft- & Hardware berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Dausend Soft- & Hardware berechnet. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Servicebedingungen von Dausend Soft- & Hardware.
10.10.
Zur Prüfung Ihres Gewährleistungsanspruchs ist eine Kopie oder die Angabe der Kaufrechnung / des Lieferscheins notwendig. Sollten diese Unterlagen der Reparatursendung nicht beigelegt sein, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Gebühr von EUR 16,00 zuzüglich der Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zurück.

11. Haftungsausschluss und -begrenzung
11.1.
Für Mängel im Sinne der Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen leistet Dausend Soft- & Hardware keinen Schadenersatz.
11.2.
Dausend Soft- & Hardware übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in Hersteller- und Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadenersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie Verletzung von Nebenpflichten – ausgeschlossen.
11.3.
Dausend Soft- & Hardware haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Garantiezusagen eines Herstellers werden lediglich durch Dausend Soft- & Hardware weitergegeben ohne diese jedoch rechtsverbindlich selbst zu übernehmen. Im Gewährleistungsfall leiten wir im Zuge unserer Nacherfüllungspflicht das Gerät kostenfrei an den Hersteller zur Reparatur oder zum Austausch weiter. Bei der Inanspruchnahme der Herstellergarantie, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, weil z.B. die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder das Gerät erst nach Lieferung mangelhaft geworden ist, erfolgt die Weitersendung des Produktes an den Hersteller nur gegen Erstattung der Transport- und Bearbeitungskosten. Werden diese vom Hersteller im Zuge der Garantie nicht übernommen, sind die Kosten vom Endkunden zu tragen. Diese belaufen sich auf eine Bearbeitungs-pauschale von EUR 5,00 und die tatsächlich anfallenden Transport- bzw. Portokosten.
11.4.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
11.5.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
12.1.
Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
12.2.
Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen.
12.3.
Dausend Soft- & Hardware übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
12.4.
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Dausend Soft- & Hardware von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
13. Exportgenehmigungen
13.1.
Von Dausend Soft- & Hardware gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland; bei aus den USA importierten Produkten den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich hierüber selbständig nach den dt. Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington DC 20320 erkundigen.
13.2.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Dausend Soft- & Hardware, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der Dausend Soft- & Hardware.
13.3.
Der Käufer ist verpflichtet, jeglichen von Dausend Soft- & Hardware aus mangelhaften oder bewusst falschen Angaben entstehenden Schaden zu ersetzen. Insbesondere ist jegliche Haftung von Dausend Soft- & Hardware aus den Folgen falscher Angaben des Käufers zur Umsatzsteuerbefreiung bzw. den relevanten Daten hierzu ausgeschlossen.

14. Abtretungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Dausend Soft- & Hardware, seine Ansprüche beispielsweise auch aus RMA-Rücksendungen oder Lieferungen von Lieferanten abzutreten.

15. Anwendbares Recht
15.1.
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen von Dausend Soft- & Hardware und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Krefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dausend Soft- & Hardware ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Krefeld Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.
15.2.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
15.3.
Die Auftragsabwicklung innerhalb von Dausend Soft- & Hardware erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der von Dausend Soft- & Hardware im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass Dausend Soft- & Hardware die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Dausend Soft- & Hardware verwendet.